mir hast du zwei Pfeifen in Lohmar verkauft, jetzt zwei an Manuel. Vielleicht solltest du deine Pfeifen zum Forumstreffen mitbringen, wenn sie am Ende doch bei den Mitgliedern landen.
Moin, ich schau mal was sich machen lässt... LG
Bulli1990 hat einen neuen Beitrag "Die Beute aus Speyer" geschrieben. 13.09.2016
Hallo Manuel,
zwei der Pfeifen kommen SEHR bekannt vor... Die BC und die noName musste ich jedenfalls nicht mehr nach hause tragen
Zitat von schlangenbernie im Beitrag #25... Liebhaberei liegt vor wenn bei Unternehmern eher das Hobby im Vordergrund steht und mit einem Gewinn nicht zu rechnen ist
Nur mal allgemein gesagt
Danke!
Ergänzend kann man noch anführen, das man zahlreiche Kostenpositionen geltend machen könnte: - Fahrtkosten zu Messen - Wareneinkauf - Werkstatteinrichtung / Maschinenpark - Verbrauchsmaterialien - Kosten für Computer um überhaupt die Auktionen zu starten - ...
Da muss man schon verdammt viele Pfeifen verkaufen (und das vor allem regelmäßig), um hier unterm Strich ein Plus zu erwirtschaften. Ich glaube nicht, das ein Finanzamt sich wegen ein paar hundert EUR eine solche Mühe macht (sofern überhaupt ein Gewinn dabei herauskommt).
Das Stimmt alles - bleiben nur noch die Abmahner...
ist diese Ansicht nicht ein wenig einseitig? Möchte nur mich als Beispiel aufführen, habe Bewertungen im vierstelligen Bereich und sammle seit einigen Jahren schon Pfeifen. Ergo ich kaufe einige und wenn sie sich nicht mehr mit meinem Sammelgebiet decken, verkaufe ich sie wieder. Somit haben sich einige Bewertungen angesammelt. Da ich selbst gerne genau weiß was ich kaufe, lege ich wert auf viele gute und detaillierte Fotos, warum sollte hier aber ein gewerblicher Gedanke dahinter stehen. Lediglich ein leidenschaftlicher Sammler.
Gruß Martin
Hallo Martin,
ich bin mir sicher, dass der Anwalt eines Abmahners das anders sieht. Der sagt nämlich: Du kaufst Pfeifen und verkaufst sie wieder - und DAS ist Handel! Damit bekommt er Dich wegen verschiedenster Sachen dran: 1.) unlauterer Wettbewerb (der Händler MUSS schließlich die Ware zurücknehmen) 2.) Verstoß gegen §5TmG (Impressumspflicht) 3.) (evtl.) Steuerbetrug - wenn er Dich auchnoch beim Fin.Amt Ansch****
Warum ich hier Klugscheiße? Weil ich Dir meine Akte über genau das Thema schicken kann - mit einstweiliger Verfügung und allem was man so (gar nicht) braucht... Hat mich gut 700,- gekostet und das war preiswert lt. Auskunft meines RA!
Da hilft es auch nicht, wenn Du dem Richter sagst, dass Du ein leidenschaftlicher Sammler bist.
@ Bernd: Ja, ich bin phant311
LG Bastian
Sie haben nicht die nötigen Rechte, um diesem Mitglied eine Private Nachricht zu senden.
Sie haben nicht die erforderlichen Rechte, um einen Gästebucheintrag zu verfassen.
Für die Suchmaschine: Pfeife Zigarre Tabak Schnupftabak Pfeifenmacher Tabakpfeife Rauch Tabakspfeife Genussraucher Pfeifendrechsler Freehand Handmade